AGBs

§ 1 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden für alle Verträge Anwendung, die die Lieferung von Werbeartikeln durch Willm Werbeartikel zum Gegenstand haben.

§ 2 Vertragsparteien

Vertragsparteien sind Willm Werbeartikel (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) sowie derjenige, der ein Produkt beim Verkäufer bestellt (im Folgenden unabhängig von Geschlecht, Anzahl oder Rechtsform „Kunde“ genannt).

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Verkäufer bietet verschiedenste Werbeartikel zum Verkauf an. Angebote, die durch den Verkäufer oder einen seiner Vertreter bzw. Vertriebsmitarbeiter gemacht werden, sind grundsätzlich unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Zeichnung des Auftragsformulars. Fernmündliche Verträge werden wirksam mit der Auftragsbestätigung
durch den Verkäufer.
(2) Das Angebot des Kunden wird außerdem angenommen, wenn der Artikel nach der Bestellung des Kunden sofort verschickt wird.
(3) Geringfügige Abweichungen des einzelnen Produkts aufgrund von Artikelüberarbeitungen bleiben vorbehalten.

§ 4 Preise

(1) Die Preise richten sich nach den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten bzw. dem Angebot und der tatsächlich gelieferten Menge, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.
(2) Liegen zwischen der Annahme der Bestellung und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate und haben sich die Kosten für die Bestellung zwischenzeitlich insgesamt erhöht, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, den vom Kunden geschuldeten Preis um den Betrag zu erhöhen, um den sich seine Kosten seit der Annahme der Bestellung erhöht haben. Der Gesamtpreis kann sich dabei maximal um 25% erhöhen.
(3) Abs. 2 gilt entsprechend für den Fall, dass eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst vier Monate nach Annahme der Bestellung erfolgen kann
(4) Die Preise verstehen sich ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

§ 5 Zahlungen/Aufrechnungen/Zurückbehaltungsrechte

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

§ 6 Rügeobliegenheit

(1) Der Kunde hat, soweit er Kaufmann ist, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als
genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Regelung nicht berufen.

§ 7 Nacherfüllung

(1) Sollte ein Sachmangel vorliegen, so kann der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 BGB wählen, ob er den Mangel beseitigen will oder eine neue mangelfreie Sache liefern will.
(2) Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung im Eigentum des Verkäufers.

§ 9 Haftung des Verkäufers

(1) Der Verkäufer schließt die Haftung für solche Schäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
(2) Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder  einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
(3) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Kardinalspflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit der Verkäufer nach den vorstehenden Absätzen dem Grunde nach haftet, ist seine Haftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.

§ 10 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich aus einem Mangel der verkauften oder hergestellten Sache ergeben, beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Hiervon ausgenommen sind die in § 11 genannten Ansprüche bzgl. derer kein Haftungsausschluss erfolgte.

§ 11 Schutzrechte

(1) Hat der Verkäufer Werbeartikel nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von bereitgestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein,
dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Von einer möglichen Inanspruchnahme aufgrund der durch den Kunden verursachten Schutzrechtsverletzung ist der
Verkäufer freizustellen.
(2) Soweit dem Verkäufer von einem Dritten die Herstellung oder Lieferung unter Berufung auf ein dem Dritten gehörendes Schutzrecht untersagt wird, kann der Verkäufer ohne Prüfung der Rechtslage vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die vom Verkäufer entworfenen bzw. verkauften Produkte sind durch Urheberrechte und gegebenenfalls auch durch gewerbliche Schutzrechte geschützt.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist bei Verträgen, bei denen der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Wahl des Verkäufers der Sitz des Verkäufers oder der Sitz des Kunden.